Ferienbewilligung Ausländische Schiffe Schiffe mit ausländischem Standort, die auf dem Vierwaldstättersee eingesetzt werden, müssen mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden. Sie benötigen einen Schiffsausweis. Ausnahmen: a) Schiffe unter 2,50 m Länge b) Paddelboote, Strandboote und dergleichen c) Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter Diese Schiffe tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Halters.